Montag, 20. September 2010
Studienplatz einklagen: Durch die Hintertür zur Uni
Studieren was man will , wo man will - so einfach ist das heute nicht. Wer nicht auf dem regulären Weg an die Uni kommt, der kann versuchen, den Studienplatz einzuklagen. Das sollte man allerdings gut planen."Wir müssen leider draußen bleiben" heißt es jedes Jahr für etliche
Studienbewerber. Gerade in beliebten Fächern wie Medizin werden viele abgelehnt.
Das muss aber nicht heißen, dass sie leer ausgehen. Sie können ihren Studienplatz
immer noch einklagen.
Anträge stellen:
Als Erstes müssen Bewerber einen sogenannten Kapazitäts-Antrag stellen. Darin
werfen sie der Hochschule vor, ihre Aufnahme-Kapazität nicht ausgeschöpft zu haben.
In diesem Fall ist deren Verwaltung im Zugzwang: "Die Hochschule hat dann die
Beweispflicht, das zu widerlegen", sagt der Rechtsanwalt Christian Birnbaum.
Es reiche ein formloses Schreiben an die Hochschule. Das kann etwa so lauten: "Hiermit
beantrage ich die Zuweisung eines Studienplatzes im Studiengang Germanistik außerhalb
der festgesetzten Aufnahmekapazität." Parallel dazu müssten Bewerber beim Verwaltungsgericht
einen Eilantrag stellen, erläutert Birnbaum. Darin fordern sie, dass die Hochschule
dazu verpflichtet wird, den Bewerber vorläufig zuzulassen.
Fristen beachten:
Kläger sollten nicht erst den Ablehnungsbescheid abwarten, rät der Rechtsanwalt
Niels Korte. Denn für die Anträge gelten in vielen Bundesländern Fristen, die nichts
mit den Terminen im Bewerbungsverfahren zu tun haben. Schließlich läuft eine solche
Klage unabhängig von der regulären Bewerbung - es geht ja um Plätze, die gar nicht
vorgesehen waren. In der Regel ist es daher auch nicht nötig, dem Ablehnungsbescheid
zu widersprechen.
Mehrere Unis verklagen:
Echte Chancen auf Erfolg hat eine Klage nur, wenn Bewerber gegen mehrere Hochschulen
vorgehen. "Eine einzige zu verklagen, ist sinnlos", sagt Korte. "Das
heißt auch: Man muss superflexibel sein", ergänzt Birnbaum.
Bessere Chancen in kleinen Fächern:
"Es gibt zwei Welten: die kleinen Fächer und die Fächer wie Humanmedizin",
erklärt Birnbaum. "In Medizin klagen Tausende - die kann eine Hochschule nicht
alle zulassen. Da wird also gekämpft." Grundsätzlich gelte daher: "Je
kleiner und exotischer ein Studiengang ist, umso leichter kommt man rein."
Auch an kleineren Hochschulen seien die Chancen für Kläger besser. "Viele davon
haben ja nicht mal einen eigenen Juristen."
Auf das Losglück hoffen:
Eine erfolgreiche Klage bringt einem nicht automatisch einen Studienplatz ein,.
Gibt das Verwaltungsgericht den Klägern recht, werden die zusätzlichen Plätze in
der Regel im Losverfahren vergeben. Je mehr Kläger daran teilnehmen, umso schlechter
sind die Chancen des Einzelnen.
Klagen können dauern:
Bewerber müssen Geduld haben, wenn sie einen Studienplatz einklagen wollen. "So
ein Eilverfahren kann auch mal ein Jährchen dauern", sagt Birnbaum. Dass Kläger
pünktlich ins Semester starten können, sei die Ausnahme. "Normalerweise ist
es eher so, dass man zum Wintersemester klagt und zum Sommersemester anfängt."
dpa
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