Dienstag, 29. Juni 2010
Logo für Bio-Produkte: Einheitliches EU-Siegel ist da
Das bekannte Biosiegel mit dem grünen Sechseck und der Aufschrift "Bio nach EG-Öko-Verordnung" bekommt einen neuen Gefährten. Ein europaweit einheitliches Biosiegel soll für leichtere Erkennbarkeit von Bio-Produkten über die Landesgrenzen hinaus sorgen.
Das EU-Biosiegel stellt ein geschwungenes Blatt aus zwölf Sternen dar.
(Foto: n-tv)
Für Bioprodukte gilt ab Donnerstag eine neue Kennzeichnung. Das EU-weit gültige Biosiegel zeigt auf grünem Hintergrund ein geschwungenes Blatt aus den zwölf Europa-Sternen. Für deutsche Verbraucher ist es damit künftig einfacher, auch im EU-Ausland Bioprodukte zu suchen. Die Kriterien für die Vergabe des Siegels sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutschen Biosiegel, dem grünen Sechseck mit der Aufschrift "Bio nach EG-Öko-Verordnung". Dieses Siegel wird es auch weiterhin geben.
Lebensmittel mit dem Bioblatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.
In unmittelbarer Nähe des Bioblatts ist die Ökokontrollstellen-Nummer angegeben, ein weiteres Erkennungszeichen für ein Bioprodukt. Sie besteht aus einem Länderkürzel (etwa DE für Deutschland), drei Buchstaben (in Deutschland: ÖKO) und drei Ziffern, hinter denen sich die Kontrollstelle verbirgt. Unter der Kontrollstellen-Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land oder einem Drittstaat. Biobetriebe werden mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Stelle oder einer Behörde überprüft. Bei Verstoß gegen die Vorschriften können Betriebe das Biosiegel auf ihren Produkten auch wieder verlieren.
AFP
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