Freitag, 29. Mai 2009
Studiengebühren: Eltern müssen zahlen
Studiengebühren sind mit den üblichen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Vielmehr handelt es sich nach Meinung der Richter um einen sogenannten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf, für den der unterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zahlen müsse (Az.: 11 UF 519/08).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Studentin gegen ihren leiblichen Vater statt. Dieser hatte sich geweigert, für die Studiengebühren in Höhe von 602 Euro pro Semester aufzukommen. Er war der Meinung, die Klägerin müsse diese aus dem üblichen Unterhalt finanzieren.
Das OLG sah die Sache anders. Allerdings gaben die Richter der Klägerin nur zum Teil Recht. Denn sie hatte erst nach Studienbeginn die Gebühren beim Vater eingefordert. Rückwirkend müsse dieser nach der Entscheidung nicht zahlen. Der erhöhte Unterhaltsbedarf müsse vielmehr vor Semesterbeginn eingefordert werden.
dpa
Hintergründe zur Nachricht
Bilderserien zur Nachricht
Ratgeber
-
Arbeiten, studieren, Steuern sparen
Studiengang mindert Steuerlast
-
Erdbeerkonfitüre im Test
Die Beste steht im Kühlregal
-
Sicherheit ist Trumpf
Giro- und Kreditkarte schützen
-
Haftpflicht- und Lebenspolicen
Welche Versicherer sind gut?
-
Trotz vieler Pleiten
Deutsche werden immer reicher
-
Energetische Sanierung
Viele Bauherren enttäuscht
-
Auch Samsonite-Modell bedenklich
Wenn Koffer krank machen
-
Darauf müssen Eltern achten
Teure Versager im Kindersitztest
-
Teurer Schutz mit Tücken
Welche Policen unnötig sind
-
Auch mTAN kann unsicher sein
Tatanga räumt Konten ab
-
Mietrechtsreform für Energiewende
Vermieter mit mehr Rechten
-
Pornos kaufen am Tag des Herrn
Sexshop darf sonntags öffnen