SelbständigeElterngeld trotz Honorar
Zu spät gezahlte Honorare dürfen einem Selbstständigen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Zu diesem Schluss kam das Sozialgericht München. Entscheidend sei nicht, wann das Geld ankomme, sondern wann es erarbeitet worden sei.
Zu spät gezahlte Honorare dürfen einem Selbstständigen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts München hervor, gegen das die unterlegene Elterngeldstelle allerdings Rechtsmittel eingelegt hat. In dem Fall war einem Unternehmensberater die staatliche Leistung gekürzt worden, weil er für Jobs aus der Zeit vor der Geburt verspätete Honorare erhalten hatte (Az.: S 30 EG 37/08).
Der Mann hatte für den ersten Lebensmonat seines Kindes im Juli 2007 Elterngeld beantragt - in dem Monat gingen aber auch 22.000 Euro für eine Beratungstätigkeit aus der Zeit vor der Geburt auf seinem Konto ein. Die Elterngeldstelle zahlte daher nur den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld aus: Entscheidend sei der Eingang des Geldes, nicht der Zeitraum, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden sei. Dieses Argument verwarfen die Richter: Selbstständige müssten oft lange auf ihr Geld warten. Wenn es auf den Zeitpunkt der Überweisung ankomme, hätten sie kaum Möglichkeiten, für kurze Zeiträume Elterngeld zu erhalten.