Donnerstag, 19. November 2009
Mehr als drei Stunden Verspätung: Entschädigung für Fluggäste fällig
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Passagiere verspäteter Flüge haben die gleichen Ansprüche auf Entschädigung wie im Falle annullierter Flüge. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Fluggäste, deren Flug gestrichen wurde, haben je nach Distanz einen Anspruch auf 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro. Die EU-Richter urteilten nun, dass es nicht gerechtfertigt sei, Passagiere verspäteter Flüge anders zu behandeln.
Voraussetzung ist aber, dass die Verspätung mehr als drei Stunden beträgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Darunter fallen technische Probleme nur dann, wenn sie tatsächlich nicht Folge des normalen Flugverkehrs und von der Fluggesellschaft nicht zu beherrschen sind (Rechtssachen C-402/07 und C-432/07).
dpa
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