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Mittwoch, 02. Juni 2010

Unzulässige Werbung: "FCKW-frei" ist kein Vorteil

Schon seit 20 Jahren wird ozonschichtschonend gestylt.

Schon seit 20 Jahren wird ozonschichtschonend gestylt.
(Foto: picture alliance / dpa)

Ob Haarspray, Kühlschrank oder Wärmedämmung – wer nicht an der Ausweitung des Ozonlochs schuld sein wollte, musste früher auf den Hinweis "FCKW-frei" achten. Nun ist die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff, kurz FCKW, in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre verboten. Dennoch werden auch heute noch Produkte als "FCKW-frei" beworben. Das hat den entsprechenden Herstellern nun Abmahnungen vom Verbraucherzentrale Bundesverband und sieben Verbraucherzentralen eingebracht. Der Vorwurf: Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Abgemahnt wurden 38 Hersteller und Händler unter anderem von Kühlgeräten, Spraydosen und Matratzen. Die Supermarktkette Netto etwa warb für eine Gefrierbox mit dem Spruch "no FCKW". Auch Samsung und Saturn erhielten wegen eines "FCKW-frei"-Hinweises auf Kühlschränken eine Abmahnung. Henkel bewirbt ein Backofenspray sogar mit dem Fantasiesiegel "Treibmittel ohne FCKW". Henkel, Procter & Gamble und die Handelsketten Real und Edeka haben bereits Unterlassungserklärungen abgegeben.

Seit 1991 gibt es in Deutschland die FCKW-Halon-Verbotsordnung. Vier Jahre später war das stufenweise Verbot vollständig umgesetzt. Die Aussage, ein Produkt enthalte kein FCKW, gibt also vor, umweltfreundlicher als Konkurrenzprodukte zu sein. Tatsächlich entsprechen die beworbenen Geräte lediglich dem gesetzlichen Standard.

ino

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