Freitag, 05. Februar 2010
Kahle Stelle nach Blondierung: Friseurin muss 5000 Euro zahlen
Nach einer Verätzung durch eine verunglückte Blondierung erhalten Friseurkunden Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall mit einer Verätzung am Hinterkopf hat das Landgericht Coburg einer Kundin 5000 Euro zugesprochen (Az.: 21 O 205/09).
Ein Friseur hat seiner Kundin mit Blondierungsmittel die Kopfhaut verätzt. Da auf der etwa fünfmal fünf Zentimeter großen Stelle keine Haare mehr wachsen, hatte die ledige Kundin 20.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Denn das Loch entstelle sie und mindere ihre Heiratschancen. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Mitarbeiterin und die Chefin des Friseursalons zahlten aber nur 1000 Euro und boten insgesamt ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an. Denn die Frau könne sich Haare implantieren lassen, argumentierten sie.
Auch die Richter sprachen der Kundin 5000 Euro zu. Die Klägerin sei zwar nicht verpflichtet, sich Haare implantieren zu lassen, und deshalb sei die kahle Stelle ein dauerhafter Schaden. Aber entstellt sei die Frau nicht. Denn die kahle Stelle sei nur sichtbar, wenn das Haar angehoben wird. Deshalb könne nicht davon ausgegangen werden, dass ihre Heiratschancen durch die kahle Stelle gemindert sind.
dpa
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