Grenzen zur Freizeit aufgeweichtFür Arbeitgeber immer erreichbar
Mit Handy, Laptop und PDA ist die Dauererreichbarkeit Realität geworden - auch im Beruf. Allerdings sollte man klare Grenzen ziehen und sich als Arbeitnehmer eine Rufbereitschaft bezahlen lassen.
Sofern man nicht auf einer einsamen Berghütte lebt, ist man heutzutage eigentlich immer erreichbar. Mit Handy, Laptop und PDA ist die Dauererreichbarkeit Realität geworden - auch im Beruf. "Im Normalfall ist die ständige Erreichbarkeit der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag gar nicht geregelt", so Rechtsanwalt Daniel Sontag. "Trotzdem wird oft davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber diese ständige Verfügbarkeit einfordern kann."
Feierabend ist allerdings Feierabend und soll zum Beispiel Zeit für einen Shoppingbummel oder andere notwendige Einkäufe lassen. Dumm nur, wenn dann plötzlich das Handy klingelt und der Arbeitgeber sich am anderen Ende meldet. Dies ist allerdings nur rechtens, wenn Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag vereinbart wurde: "Rufbereitschaft heißt auch, dass man arbeitsfähig sein muss, also zum Beispiel keinen Alkohol trinken darf", so Sontag.
Ob in der Mittagspause oder nach Feierabend, Zeit für einen Kaffee sollte man haben. Wer in der Freizeit dienstliche E-Mails im privaten Postfach findet, fühlt sich aber oft zur Antwort verpflichtet. "Arbeitgeber nutzen oft die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten auf allen Ebenen. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, wo dort die Grenzen zu ziehen sind", erklärt Sontag.
Die schönsten Wochen des Jahres kann man auch für einen Urlaub daheim nutzen. Hier gibt es klare Grenzen. Der Arbeitgeber kann im Urlaub keine Leistungen vom Arbeitnehmer fordern. Das Gleiche gilt bei Arbeitsunfähigkeit – also im Krankheitsfall. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein müssen.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Rufbereitschaft nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, muss man in der Freizeit für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein. Wird diese vereinbart, sehen Tarifverträge in der Regel hierfür eine pauschale Vergütung vor.