Freitag, 07. August 2009
Gehwegfahren kostet 25 Euro: Geisterradler zahlen 30 Euro
Auch Fahrradfahrer dürfen nicht alles: Wer zum Beispiel den Radweg in die falsche Richtung befährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Nutzen Radler eine für Fahrräder nicht freigegebene Fußgängerzone oder einen Gehweg, werden bis zu 25 Euro fällig, berichtet die Zeitschrift "Auto Bild" (Ausgabe 32/2009). Ausnahmen gelten hier nur für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Wer eine Einbahnstraße entgegen der eigentlichen Richtung befährt, sollte das nur tun, wenn dies für Fahrradfahrer erlaubt ist, sonst werden ebenfalls bis zu 30 Euro fällig. Besonders teuer wird es, wenn eine rote Ampel missachtet wird: Zeigt sie länger als eine Sekunde Rot und der Radler fährt trotzdem, ist er mit einem Bußgeld zwischen 100 und 180 Euro dabei.
dpa
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