Freitag, 06. März 2009
Scheidung ändert nichts: Gemeinsame Schulden bleiben
Ehepartner haften auch nach der Scheidung für gemeinsam aufgenommene Bankdarlehen. Das gelte auch dann, wenn sie eine anderslautende mündliche Abmachung miteinander getroffen hätten, erläutert der Deutsche Anwaltverein und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 23 O 426/08). In dem Fall hatten der Beklagte und seine Ehefrau zusammen einen Kredit über 21.000 Euro aufgenommen. Als sie sich scheiden ließen, vereinbarten sie, dass die Frau den Kredit zurückzahlen werde. Im Gegenzug verpflichtete sich der Mann, zwei weitere Darlehen zu begleichen.
Diese Absprache teilten sie auch der Bank mit. Als die Frau die Tilgungen nicht leistete, kündigte die Bank das Darlehen und verlangte vom früheren Ehemann den offenen Schuldbetrag von 16.400 Euro. Zu recht, urteilte das Gericht: Denn die Absprache zwischen den früheren Eheleuten schütze den Beklagten nicht. Maßgeblich sei allein das Vertragsverhältnis zwischen der Bank und dem Mann. Der Beklagte sei durch die Scheidung oder die Abmachung der Eheleute untereinander nicht von seiner Schuld gegenüber der Bank befreit.
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