"Big Brother"Gewinn muss versteuert werden
Gewinne aus der Fernsehshow "Big Brother" sind einkommenssteuerpflichtig. Ein Kläger hatte argumentiert, dass die Gewinnsumme als Spielgewinn wie ein Rennwett- oder Lotteriegewinn steuerfrei bleiben müsse.
Gerade ist die zehnte Staffel der Überwachungsshow "Big Brother" angelaufen, da wird ein Urteil öffentlich, das den Durchhaltewillen der Insassen nicht unbedingt steigern dürfte: Gewinne aus der Fernsehshow sind einkommenssteuerpflichtig. Das hat das Kölner Finanzgericht entschieden (Az.: 15 K 2917/06).
Der Kläger hatte argumentiert, dass die Gewinnsumme als Spielgewinn steuerfrei bleiben müsse, wie auch Gewinne aus Rennwetten oder Lotterien. Das Finanzgericht stimmte ihm darin zu, dass "das bloße Sich- Filmen-Lassen an sich" noch keine Leistung darstelle, die man versteuern müsse. Durch die anschließenden Fotoshootings, Interviews und Pressetermine werde die Grenze der steuerfreien Spieltätigkeiten aber überschritten. Wer das Big-Brother-Haus nach 148 Tagen als Gewinner verlässt, bekommt ein Preisgeld von 250.000 Euro.
Es ist nicht das erste mal, dass sich ein Finanzgericht mit Fernsehformaten beschäftigen muss: Der Bundesfinanzhof urteilte 2007, dass das Preisgeld der Show "Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter" der Einkommensteuer unterliege.