Ratgeber

Blockade durch BebauungsplanGrundbesitzer gehen leer aus

07.10.2011, 11:24 Uhr

Ein Grundbesitzer kann mit seinem Grund und Boden nicht machen, was er will. Entscheidend ist der Bebauungsplan. Doch was, wenn die Gemeinde eine Fläche als öffentlichen Park ausweist, die Pläne aber nicht umsetzt?

Grundbesitzer haben keine Handhabe gegen Gemeinden, die Bebauungspläne nicht umsetzen. Die Kommune muss sie nicht wegen möglicher Wertminderung entschädigen, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 2232/10).

Im vorliegenden Fall hatten Immobilienbesitzer aus Baden-Württemberg geklagt, die bereits Mitte der 1980er Jahre auf ihren Grundstücken 51 Wohneinheiten bauen wollten. Die Stadt verabschiedete 1987 einen Bebauungsplan, der die Flächen als öffentliche Parkanlage und Sitz eines Kindergartens auswies. Dieser Plan wurde jedoch nicht umgesetzt.

Übertragung wäre möglich gewesen

Die Kläger sahen sich dadurch in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt. Ihnen blieben nur zwei Möglichkeiten: das Gelände der Stadt zu übertragen, um dann eine Entschädigung zu erhalten, oder "die Veränderungssperre auf ungewisse Dauer entschädigungslos hinzunehmen". Mit ihrer Forderung nach einer Ausgleichszahlung für die Wartezeit waren sie bereits vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Die Bundesverfassungsrichter konnten in dem Vorgehen der Stadt keine Verletzung von Verfassungsrechten erkennen und lehnten die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer verfügten über ausreichenden Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten. Diese müssten entscheiden, ob der Bebauungsplan inzwischen funktionslos geworden sei.

Quelle: dpa