Freitag, 18. September 2009
Verlorene Kredit- und EC-Karten: Haftung der Kunden schrumpft
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Der mögliche Schaden für Bankkunden nach einem Kartenverlust soll künftig geringer werden. Bislang haben Kunden bei Mitverschulden mit bis zu 500 Euro pro Tag haften müssen, sagte Michaela Roth vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV. Das war der Fall, wenn sie etwa ihre PIN im Geldbeutel aufbewahrt und damit ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. "Künftig verlieren sie maximal 150 Euro insgesamt." Dasselbe gelte für mögliche Schäden beim Online-Banking.
Kunden von Banken und Sparkassen haben derzeit vielfach neue "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) in der Post. Abgesehen von der Haftung änderten die neuen ABGs wenig, fügte Roth hinzu. Auch die Volks- und Raiffeisenbanken und die Postbank bestätigten auf Anfrage, dass sie derzeit Schreiben versenden oder vorbereiten. Dass die Institute die Kundeninformation samt einem umfassenden Paragrafenpapier verschicken, liegt an einer neuen EU-Richtlinie, die Ende Oktober in Kraft treten und zur Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs beitragen soll.
dpa
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