Freitag, 16. Juli 2010
Auch Rangehen nicht erlaubt: Handyverbot am Arbeitsplatz
Keine Privatgespräche während der Arbeitszeit: Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern die Nutzung eines privaten Handys verbieten. Das hat nun das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt. Nach Auffassung der Richter bedarf es nicht der Zustimmung des Betriebsrates, um dieses Verbot durchzusetzen. (Az.: 6 TaBV 33/09)
Die Richter wiesen die Beschwerde der Arbeitnehmervertreter eines Altenpflegeheims zurück. Der Betriebsrat hatte sich dagegen gewandt, dass der Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz zunächst geduldet, dann aber doch verboten hatte. Das hätte er nach Meinung des Betriebsrates nicht ohne dessen Zustimmung tun dürfen.
Das LAG sah die Sache anders. Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich klar. Für eine Zustimmung bestehe daher keine Veranlassung.
dpa
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