Ratgeber

Heizen mit der Glühlampe?"Heatballs" bleiben verboten

27.07.2011, 16:47 Uhr

Bis Ende 2012 wird der Glühbirne das Licht ausgeknipst. Die Lampen dürfen dann nicht mehr verkauft werden, weil sie den Strom nicht nur in Licht umwandeln, sondern vor allem in Wärme. Eine Firma will sich genau das zunutze machen - und die Glühlampen als "Heizelemente" verkaufen.

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Eine Heizung sieht anders aus. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Eine Glühbirne bleibt eine Glühbirne und wird auch per Gerichtsentscheidung nicht zum Kleinheizgerät. Das Verwaltungsgerichts Aachen hat jetzt eine Verfügung der Bezirksregierung Köln bestätigt, die den Verkauf von sogenannten "Heatballs" untersagt.

Hintergrund ist eine EG-Verordnung, die das stufenweise Aus für herkömmliche Glühlampen bis Ende 2012 bedeutet. Die Antragstellerin, eine GmbH, hält dies für ungerechtfertigt und wollte sich nach eigenen Angaben satirisch mit der EG-Verordnung auseinandersetzen. Sie ließ in China "Heizelemente" produzieren und nach Deutschland einführen. Nachdem der Zoll eine erste Tranche von "Heatballs" passieren ließ, wurde die zweite Sendung von 40.000 Stück nicht freigegeben.

Für die Bezirksregierung Köln handelt es sich bei den "Heatballs" um ganz normale Glühbirnen. Die Tatsache, dass Glühlampen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie noch nicht zu Kleinheizgeräten. Das bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht. Heatballs seien Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht. Danach dienten Heatballs wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung. Ob dies das letzte Wort ist, bleibt abzuwarten: Gegen den Beschluss kann die Firma Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Quelle: ino