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Ratgeber

Dienstag, 10. März 2009

Verhängnisvoller Brotbelag: Hungrige Bäcker siegen

Zwei Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, die sich bei der Arbeit unerlaubt einen Brötchenbelag genommen haben sollen, müssen in der Bäckerei weiterbeschäftigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund am Dienstag entschieden. Der 26-jährige und ein 44-jähriger Kollege hatten ihre gekauften Brötchen mit einem Kräuter-Öl-Aufstrich aus Firmenbesitz bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen hatten die beiden geklagt.

Im Fall des 26-jährigen, der auch Mitglied des Betriebsrats war, entschied das Gericht aus formalen Gründen. So hätte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Die Gründe für den zweiten Urteilsspruch wolle das Gericht noch am Dienstag schriftlich mitteilen, sagte ein Gerichtssprecher.

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