Freitag, 30. Januar 2009
Was darf der Vermieter?: Illegale Mieterhöhung
Wechselt der Eigentümer einer Mietwohnung, darf der neue Vermieter nicht sofort mehr Geld verlangen. Die Miete darf erst erhöht werden, wenn sie ein Jahr unverändert war. Außerdem ist eine Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt, und sie muss dem Mieter schriftlich begründet werden. Anschließend hat dieser zwei Monate Zeit zu prüfen, ob der geforderte Betrag wirklich der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.
Stimmt der Mieter der neuen Miete zu, gilt sie ab dem dritten Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung. Darüber hinaus darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöht werden. Ausgenommen davon sind Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten. Die Obergrenze gilt auch dann, wenn die Miete trotz Erhöhung immer noch unterhalb der Vergleichsmiete liegt.
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