Donnerstag, 19. November 2009
Unterlassungserklärung unterzeichnet: Irreführende Postbank-Werbung
(Foto: REUTERS)
Die Postbank darf ihre Kunden in Zukunft nicht mehr mit irreführender Werbung für Riester-Sparverträge behelligen. Hierzu habe sich der Konzern in einer Unterlassungserklärung vor dem Landgericht Hamburg verpflichtet, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Bei dem Angebot der Postbank an ihre Kunden sei nicht auf den ersten Blick ersichtlich gewesen, dass es sich um Werbung gehandelt habe. Die Bank habe den Werbecharakter verschleiert, urteilten die Richter nach Angaben der Verbraucherschützer. Deswegen habe es sich bei dem Schreiben "um eine unlautere geschäftliche Handlung" gehandelt (Az.: 327 O 174/09).
Die Postbank hatte den Angaben zufolge an ihre Kunden Werbebriefe verschickt, in denen diese gewarnt wurden, eine wichtige Frist zu versäumen. In dem Schreiben wurden die Kunden demnach darauf hingewiesen, dass sie noch kein sogenanntes Zulagenkonto eröffnet hätten und dass ihnen deswegen die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente nicht gutgeschrieben werden könnten. Die Kunden wurden zur Vereinbarung eines Termins mit der Postbank aufgefordert. Eine Verbraucherin aus Hamburg fühlte sich dadurch zunächst unter Druck gesetzt, wandte sich dann aber an die Verbraucherzentrale. Diese mahnte die Postbank schließlich ab.
AFP
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