Dienstag, 07. September 2010
Energieeffizienz von Kühlgeräten: Irreführende Werbung unzulässig
Kühlschränke mit der der Kennung A+ sind nicht besonders sparsam.
(Foto: dpa)
Die Energieklasse A+ kennzeichnet bei Kühl- und Gefriergeräten im Vergleich zu anderen Elektroartikeln nur durchschnittliche Produkte. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Freiburg hervor, auf das die Verbraucherzentrale Sachsen hinweist. Nach ihren Angaben darf daher ein Kühl- oder Gefriergerät der Klasse A+ nicht als energiesparsam beworben werden.
Vor Gericht ging es darum, dass eine Handelskette eine Kühlgefrierkombination mit A+-Kennung als "sehr sparsam im Energieverbrauch" beworben hatte. Das hatte die Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend und wettbewerbswidrig beanstandet. Dem stimmte das Gericht zu (Aktenzeichen: GZ 12 O 37/10). Es begründete das Urteil damit, dass zwar die Klassenspanne von G (hoher Verbrauch) bis A++ (niedriger Verbrauch) reicht, jedoch ein Gerät mit der Einstufung A+ im Vergleich zu anderen Gerätegruppen nicht besonders energieeffizient sei.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät deshalb, beim Kauf die Energieeffizienzklassen nur innerhalb einer Gerätegruppe zu vergleichen. Während das A bei Waschmaschinen für die sparsamste Klasse stehe, sei es bei Kühl- und Gefriergeräten vor allem ein Hinweis auf "Energieschlucker".
dpa
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