Montag, 30. März 2009
Nicht sittenwidrig: Islamischer Brauch gilt
Eine nach islamischem Brauch vereinbarte Morgengabe des Schwiegervaters an die Braut ist mit schriftlichem Vertrag auch in Deutschland rechtsgültig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-5 U 88/08).
Im vorliegenden Fall hatte der Schwiegervater in der Türkei der Frau seines Sohns schriftlich 30.000 Euro im Fall der Scheidung zugesagt. Als die Ehe Jahre später tatsächlich zerrüttet war, wollte der Ex-Schwiegervater aber nicht zahlen. Der Vertrag sei sittenwidrig, außerdem fehle eine notarielle Beurkundung. Die Richter sahen das anders: Der Besitzer mehrerer Immobilien müsse den Betrag begleichen - samt Zinsen.
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