Freitag, 02. Februar 2007
Sonderkündigungsrecht: Jetzt Krankenkasse wechseln
Wer angesichts der gestiegenen Beitragssätze seine gesetzliche Krankenkasse wechseln will, kann bis zum 28. Februar 2007 von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Spätestens zu diesem Termin muss die Kündigung bei der alten Kasse vorliegen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt. Unabhängig von diesem Sonderkündigungsrecht können Versicherte auch jederzeit ihrer Krankenkasse kündigen, sofern sie dort 18 Monate Mitglied gewesen sind. Die Kündigungsfrist beträgt sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordentlichen Kündigung zwei Monate zum Monatsende.
Wer also noch im Februar kündige, könne ab dem 1. Mai 2007 einer neuen Kasse angehören. Die bisherige Kasse müsse innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung ausstellen, die Kunden ihrer neuen Kasse vorlegen sollten. Diese stelle dann eine Mitgliedsbescheinigung aus.
Trotz aller Einsparmöglichkeiten sollte man bei der Wahl der Krankenkasse aber nicht nur auf den Beitragssatz schauen, sondern auch den Service nicht vergessen. Obwohl die Leistungen der Kassen zu 95 Prozent gleich seien, gebe es doch kleine Unterschiede wie etwa die Gewährung von Haushaltshilfen und häusliche Pflege im Krankheitsfall. Auch chronisch Kranke sollten bei der Prüfung der Kassen-Angebote darauf achten, ob dort gerade für ihre Erkrankung eine zusätzliche Leistung angeboten werde. Informationen zum Wechsel der Krankenkasse und Beitragsvergleich gibt die Verbraucherzentrale im Internet.
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