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Ratgeber

Freitag, 06. November 2009

Haushaltshilfe anmelden: Jetzt geht es einfacher

Wer privat eine Putzhilfe oder einen Gärtner als Minijobber beschäftigt, kann das jetzt auch online registrieren. Die Minijob-Zentrale meldet die Aushilfe dann bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, berechnet die Abgaben und bucht sie halbjährlich vom Konto des Arbeitgebers ab.

Wer sich im Haushalt helfen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.

Wer sich im Haushalt helfen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Auf der Webseite der Minijob-Zentrale müssen die Adressdaten, der Beschäftigungszeitraum und die Rentenversicherungsnummer des 400-Euro-Jobbers eingetragen werden. Außerdem lässt sich auf der Seite berechnen, wie hoch die Abgaben für den Arbeitgeber sind.

Mehrkosten müssen Privathaushalten durch das Anmelden nicht unbedingt entstehen: Sie müssen zwar 14,27 Prozent vom Lohn an Abgaben zahlen. Dafür können sie aber 20 Prozent aller Ausgaben von der Steuer absetzen - maximal 510 Euro jährlich sind dabei zulässig. Verdient die Putzhilfe zum Beispiel 150 Euro im Monat, liegen die Abgaben bei 21,41 Euro monatlich. Zugleich lassen sich 34,28 Euro bei der Steuer geltend machen. Wer die Putzhilfe nicht anmeldet, riskiert eine Geldbuße, weil er eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist die zentrale Anlaufstelle für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland.

dpa

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