Montag, 05. Oktober 2009
Zuhause von oben: Kein Recht am Bild
Wo keine Personen zu sehen sind, gibt es auch keine Persönlichkeitsrechte.
(Foto: Ilona Steinchen, pixelio.de)
Grundstückseigentümer müssen kommerzielle Luftbildaufnahmen von ihrem Grundstück hinnehmen, auch wenn sie vorab nicht zugestimmt haben. Dies hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Es wies damit die Klage eines Hausbesitzers gegen einen Fotohändler ab. Weder das Persönlichkeitsrecht noch das Recht am eigenen Bild würden durch solche Aufnahmen verletzt, weil im vorliegenden Fall keine Personen auf den Fotos abgebildet seien (Az.: 161 C 3130/09). Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Grundstückseigentümer und Kläger hatte zufällig an einem Verkaufsstand Fotos entdeckt, auf denen unter anderem sein Haus abgebildet war. Auf den Aufnahmen waren lediglich die Straßennamen, aber keine Namen oder Adressen der ansässigen Bewohner angegeben. Der Verkäufer weigerte sich, die Fotos vom Verkauf zurückzuziehen. Deshalb hatte der Hauseigentümer Klage erhoben. Das Gericht betonte zudem, dass Alltagsbauten, die nicht aus der Masse hervorragen, keinen Urheberrechtsschutz genießen.
dpa
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