Dienstag, 29. Juli 2008
Sieg gegen GEZ: Keine Gebühr für Berufs-PC
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil.
Zwar könne der Kläger mit dem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, doch rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Wenn der Computer in Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe, werde er typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören (Az.: 1 K 496/08.KO).
Das Verwaltungsgericht gab damit einem Rechtsanwalt Recht, der in seiner Kanzlei einen Internet-Computer zu Schreib- und Recherchearbeiten beruflich nutzt. Die GEZ hatte eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 5,52 Euro verlangt. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
Hintergründe zur Nachricht
Ratgeber
-
Arbeiten, studieren, Steuern sparen
Studiengang mindert Steuerlast
-
Erdbeerkonfitüre im Test
Die Beste steht im Kühlregal
-
Sicherheit ist Trumpf
Giro- und Kreditkarte schützen
-
Haftpflicht- und Lebenspolicen
Welche Versicherer sind gut?
-
Trotz vieler Pleiten
Deutsche werden immer reicher
-
Energetische Sanierung
Viele Bauherren enttäuscht
-
Auch Samsonite-Modell bedenklich
Wenn Koffer krank machen
-
Darauf müssen Eltern achten
Teure Versager im Kindersitztest
-
Teurer Schutz mit Tücken
Welche Policen unnötig sind
-
Auch mTAN kann unsicher sein
Tatanga räumt Konten ab
-
Mietrechtsreform für Energiewende
Vermieter mit mehr Rechten
-
Pornos kaufen am Tag des Herrn
Sexshop darf sonntags öffnen