Steuersoftware "vergisst" Fragen : Korrektur nicht möglich
Wer seine Steuererklärung mit einem Computerprogramm macht, muss auch das Risikovon Fehlern tragen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Die Justizbehördewies die Klage eines Mannes ab, der nachträglich rund 4000 Euro für die Kinderbetreuungabsetzen wollte. Seine Steuersoftware habe ihn nicht nach den Kosten gefragt, erhabe sie "aufgrund der verwirrenden Steuervorschriften" nicht geltendgemacht. Das Finanzamt lehnte die Änderung ab - zu Recht, wie das Finanzgerichtin Neustadt an der Weinstraße nun entschied (Az.: 3 K 2674/10).
Der Kläger hatte angegeben, sein Computerprogramm habe ihm nicht automatisch dasSteuerformular angezeigt, sondern durch ein eigenes Menü geführt. Nach Ansicht derJustizbehörde trifft den Mann trotz eines möglichen Fehlers grobes Verschulden.Im amtlichen Formular werde ausdrücklich nach Kinderbetreuungskosten gefragt, inder Anleitung würden Details erläutert. Habe ein Programm nicht alle Funktionenwie die amtlich bereitgestellte Steuersoftware, "habe der Steuerpflichtigedas Risiko einer fehlenden Fragestellung zu tragen". Finanzämter könnten möglicheSoftware-Fehler demnach wie Fehler von Steuerberatern werten. Das Urteil ist nochnicht rechtskräftig.
Quelle: n-tv.de


