Mittwoch, 16. Dezember 2009
Behandlungsfehler: Krankenkasse hilft bei Klärung
(Foto: AP)
Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler bei sich vermutet, sollte er Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen. Das empfiehlt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Kasse prüfe dann den Fall und fordere für den Patienten die Unterlagen vom behandelnden Arzt an. Dann könne sie über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ein Gutachten erstellen lassen.
Bestätigt der MDK darin einen Behandlungsfehler, kann der Patient Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Arztes oder der Klinik geltend machen. Ein Gutachten ist außerdem nötig, um vor Gericht ziehen zu können.
Die Krankenkassen vertreten ihre Mitglieder zwar nicht juristisch, erläutert die UPD. Manche schlagen aber mit solchen Fällen vertraute Anwälte vor. Darüber hinaus helfen einige Kassen, ein kostenfreies Verfahren bei den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammern zu beantragen.
dpa
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