Dienstag, 01. Juni 2010
Gründung eines Betriebsrats: Kündigungsschutz für Angestellte
Für die Geschäftsführung ist die Gründung eines Betriebsrats kein begrüßenswertes Ereignis und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb genießen Arbeitnehmer einen besonderen Schutz, wenn sie mit der Gründung eines Betriebsrats beschäftigt sind.
Gründet ein Arbeitnehmer einen Betriebsrat, kann er nicht einfach entlassen werden.
(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)
Auch der Initiator einer Betriebsratswahl genießt vom Augenblick der Einladung an ein umfassendes Sonderkündigungsrecht. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt.
Die Richter erklärten damit die Kündigung eines Vertriebsingenieurs bei einem Messgeräte-Hersteller für unwirksam (AZ 7 Ca 8989/09). Der Mann hatte sich für die Gründung einer neuen Arbeitnehmervertretung stark gemacht und sich damit offenbar den Unmut der Geschäftsleitung zugezogen. Nachdem die Einladung für eine Betriebsversammlung mit Wahl ausgesprochen worden war, wurde dem Ingenieur plötzlich "aus betriebsbedingten Gründen" gekündigt. Vorher war er bereits in einen Raum ohne Telefon und Computer abgeschoben worden.
Das Gericht erklärte dies nun für unzulässig. Das Sonderkündigungsrecht gelte nicht nur für gewählte Betriebsratsmitglieder und Kandidaten, sondern auch für die Initiatoren und Wahlvorstände. Die Gründung einer Arbeitnehmervertretung könne ansonsten behindert werden, heißt es in der Entscheidung.
dpa
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