Freitag, 29. Januar 2010
Schmu beim Bonusprogramm: LTU verliert Rechtsstreit
LTU wurde mittlerweile von Air Berlin übernommen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Fluggesellschaften dürfen die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten nicht drastisch kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten damit eine Verfallsfrist für "LTU-Redpoints" für unwirksam. Danach konnten Vielflieger die gesammelten Punkte im ungünstigsten Fall nur noch innerhalb von sechs Monaten einlösen. Nach den zuvor geltenden Regeln betrug der Zeitraum 60 Monate. Darin sahen die Richter eine "unbillige Benachteiligung" des Reisenden (Az.: Xa ZR 37/09). Das Unternehmen hatte sein Prämienprogramm nach der Fusion mit der Fluggesellschaft Air Berlin eingestellt.
Nach dem Urteil war die Fluggesellschaft dazu zwar jederzeit berechtigt - sie hätte jedoch die bisher geltenden Fristen beibehalten müssen. Bei den Bonuspunkten handele es sich um einen Rabatt, den der Fluggast bei künftigen Flügen verrechnen könne, betonten die Richter. Nach ihrem Urteil muss die Fluggesellschaft auch jene Bonuspunkte gutschreiben, die erst nach Beendigung des Programms gesammelt wurden - vorausgesetzt, der Flug wurde noch auf Grundlage der Aktion gebucht.
Die LTU hatte das Ende des Bonusprogramms im September 2007 zum 31. Oktober 2007 angekündigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger 54.000 Punkte. Um diese einsetzen zu können, hätte er bis Ende April 2008 einen Flug buchen und diesen bis Ende Oktober desselben Jahres antreten müssen. Zudem hatte der Kläger mit seiner Familie weitere 12.000 Punkte bei einer Reise nach Südafrika im Dezember 2007 gesammelt.
dpa
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