Freitag, 13. März 2009
Haushaltshilfe anmelden: Legal Steuern sparen
Wer eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann dadurch Steuern sparen. Außerdem beschäftigt er sie dann nicht illegal. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Demnach ermäßigt sich die Einkommensteuer des Arbeitgebers um 20 Prozent der Kosten, die durch die Haushaltshilfe entstanden sind. Im vergangenen Jahr waren es nur 10 Prozent. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung, die am 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist.
Es rechnet sich
Dass sich die Anmeldung lohnt, zeigt nach Angaben der Experten folgendes Beispiel: Eine Haushaltshilfe erhält als geringfügig Beschäftigte monatlich ein Entgelt in Höhe von 250 Euro. Das entspricht einem Jahresarbeitslohn von 3000 Euro. Davon muss der Arbeitgeber maximal 14,27 Prozent pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale entrichten. Dementsprechend hat er insgesamt Jahresausgaben für die Haushaltshilfe in Höhe von 3428,10 Euro. 428,10 Euro mehr also, als wenn er seine Angestellte "schwarz" - und damit auch illegal - beschäftigen würde.
Die Anmeldung macht sich bezahlt, wenn er die eigenen Einkommensteuerabgaben am Ende des Jahres betrachtet. Von den Gesamtausgaben für die Haushaltshilfe kann der Arbeitgeber 20 Prozent von seiner Einkommensteuerschuld abziehen. In dem Beispiel wären das über 600 Euro, die gesetzliche Obergrenze liegt aber bei 510 Euro. Insgesamt spart er durch die Anmeldung der Putzfrau damit 81,90 Euro. Dazu könnten noch Ersparnisse durch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer kommen.
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