SteuertricksLohnend und legal
Wenn es darum geht, an das Geld seiner Bewohner zu kommen, ist der Staat recht erfinderisch. Doch auch die Steuerzahler profitieren vom komplizierten deutschen Steuerrecht, wenn sie die richtigen Tricks kennen.
Wenn es darum geht, an das Geld seiner Bewohner zu kommen, ist der Staat recht erfinderisch: Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Lustbarkeitssteuer, Versicherungssteuer, Mineralölsteuer und, und, und - wenn wir konsumieren, verdient der Fiskus mit. Darüber hinaus will der Staat auch am Verdienst seiner Bürger beteiligt werden. Diese entwickeln wiederum einiges an Kreativität, um der Besteuerung zu entkommen.
Einer, der seine Schäfchen gern ins trockene bringen möchte, ist Otto Beispielverdiener. Von seinen 40.000 Euro Jahreseinkommen muss er als kinderloser Single rund 9200 Euro Einkommensteuer entrichten. Dann jedenfalls, wenn er in Deutschland bleibt. Am einfachsten wäre es da wohl, das Geld ins Ausland zu transferieren. Nach Liechtenstein etwa. Wer dort eine Stiftung gründet, muss dem Staat höchstens ein Tausendstel seiner Kapitaleinkünfte abgeben. Auch Singapur wäre eine Überlegung wert, denn dort muss man überhaupt keine Kapitalsteuern zahlen.
Trotzdem lohnt es sich für Otto Beispielverdiener nicht, sein Geld dort hinzubringen. Denn der Transfer in die Steueroasen ist erstmal mit finanziellem Aufwand verbunden, erklärt Steueranwalt Klaus Olbing. "Und sobald man das Geld nach Deutschland zurückholt, schlägt der Fiskus zu." Vermeiden lässt sich das allenfalls mit illegalen Tricks - aber auf die will Otto Beispielverdiener lieber verzichten.
Hintert ürchen im Steuerrecht
Doch man kann ja auch Steuern sparen, ohne kriminell zu werden. In einschlägigen Ratgebern findet Otto Beispielverdiener Tipps. Hier erfährt er beispielsweise, dass er den Grabstein seiner Eltern als Sonderausgabe absetzen kann. Und auch die Nebenkostenabrechnung ist bares Geld wert. Denn auch als Mieter kann man Nebenkosten wie Heizungswartung, Schornsteinfegergebühren oder die Treppenreinigung von der Steuer absetzen. Otto Beispielverdiener kann seine Steuerlast auf diese Weise um immerhin 130 Euro mindern.
Das ist schön, reicht aber noch nicht. Größere Sparpotentiale bietet da schon der Posten "außergewöhnliche Belastungen". Hier werden all jene berücksichtigt, die im letzten Jahr auf irgendeine Weise besonders finanziell gebeutelt waren, zum Beispiel durch einen Brand- oder Überschwemmungsschaden. "Man kann auch versuchen, die Anwaltskosten einer Scheidung auf diese Weise abzusetzen", rät Klaus Olbing. Auch Krankheitskosten gelten als außergewöhnliche Belastung. Dazu gehören Zuzahlungen für Arzneimittel, Praxisgebühren, Kosten für die Brille oder die Akupunkturbehandlung sowie die Fahrtkosten zum Arzt - sofern medizinisch notwendig, ist das alles absetzbar.
Der Haken an der Sache: Außergewöhnliche Belastungen werden erst anerkannt, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten. Abhängig vom Bruttoeinkommen und von der Zahl der Kinder hält der Gesetzgeber eine Belastung zwischen ein und sieben Prozent für zumutbar, nur was darüber hinaus geht, wird anerkannt. Bei Otto Beispielverdiener liegt die Grenze bei 2400 Euro - er müsste also ziemlich oft krank sein, damit sich die Sache rechnet.
Schiffe als Steuersenker
Als gewiefter Steuersparer hat er zum Glück noch ein weiteres Ass im Ärmel: Eine Schiffsbeteiligung. Die, so Steuerfachmann Olbing, ist schließlich immer interessant: "Am Anfang kann man Verluste steuerlich geltend machen, wenn das Schiff dann Gewinne erwirtschaftet, hat man eine besonders günstige Besteuerung." Das klingt gut, rechnet sich aber trotzdem nicht unbedingt: "Die Anbieter lassen sich diesen Steuervorteil teuer bezahlen, es fallen sehr viele Gebühren an", weiß Obling. Und so ist die effektive Rendite bei anderen Anlagen oft günstiger - auch wenn diese ohne Steuervorteile auskommen.