Mittwoch, 03. Dezember 2008
Mietspiegel für Wohnung reicht: Mehr Miete im Einfamilienhaus
Ist kein passender Mietspiegel für Einfamilienhäuser vorhanden, darf der Vermieter einer entsprechenden Immobilie auf Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser zurückgreifen. Allerdings muss die von ihm geforderte Miete dann auch innerhalb der Spanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor (Az.: VIII ZR 58/08).
In dem Fall stritt eine geschiedene Frau mit ihrem Ex-Mann: Nach der Scheidung vermietete der Ex-Gatte das Haus in Krefeld an die Frau, die es mit den Kindern bewohnte. Sie machte nach dem Verlangen auf Mieterhöhung geltend, der Mietspiegel für die entsprechende Wohnlage sei kein taugliches Begründungsmittel, denn er enthalte keine Daten für Einfamilienhäuser. Er beziehe sich nur auf Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern.
Es könne auch nicht geltend gemacht werden, die Miete für Einfamilienhäuser liege meist oder immer darüber. Nach Ansicht der Bundesrichter dagegen reichte der Bezug auf den Mietspiegel hier aus, denn die verlangte Miete lag innerhalb der Spanne für Mehrfamilienhäuser. Und die Miete für Einfamilienhäuser sei im Regelfall höher.
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