Donnerstag, 15. Oktober 2009
Auch bei Sockelbetrag: Mehr Steuern wegen Elterngeld
Auch der monatliche Mindestbetrag beim Elterngeld von 300 Euro unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem neuen Beschluss klargestellt (Az.: VI B 31/09). Das klagende Ehepaar hatte geltend gemacht, dass der Mindestbetrag unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit gezahlt werde - es sei daher nicht mit Lohnersatzleistungen vergleichbar. Diese unterliegen grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt.
Ausgleich für entgangene Einkünfte
Der Betrag selbst wird also nicht besteuert - er zählt aber zu dem von den Eheleuten zur Besteuerung insgesamt anzusetzenden Einkommen. Auf diese Weise steigt der Steuersatz für die Eheleute. Die Kläger hatten argumentiert, in ihrem Fall sei das Elterngeld als reine Sozialleistung einzustufen. Dieser Ansicht schlossen sich die obersten Steuerrichter aber nicht an. Das Elterngeld bezwecke, durch die Kinderbetreuung entgangene Einkünfte teilweise auszugleichen. Das gelte auch dann, wenn nur der sogenannte Sockelbetrag gezahlt wird.
dpa
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