Montag, 12. April 2010
Kamera im Hausflur : Mieter können sich wehren
Mit einer Kamera im Hausflur wollte der Vermieter Straftaten vor der Haustür verhindern.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Mieter müssen keine Überwachungskamera im Hauseingang dulden. Diese verletze das Persönlichkeitsrecht der Mieter, urteilte das Münchner Amtsgerichts. Die Mieter müssten unüberwacht die eigene Wohnung verlassen und ungestört Besuch empfangen können, fanden die Richter. Eine Mieterin hatte geklagt, weil ihr Vermieter im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eine Kamera installiert hatte. Sie war von innen auf die Eingangstür gerichtet und nahm jeden auf, der das Haus betrat. Als der Vermieter sich weigerte, die Kamera zu entfernen, zog die Frau vor Gericht.
Selbst wenn die Mieter von der Existenz der Kamera wüssten, seien sie in ihrer Freiheit eingeschränkt, hieß es im Urteil. Gerechtfertigt sei das Anbringen einer Kamera nur, wenn "eine drohende Rechtsverletzung anderweitig nicht zu verhindern gewesen wäre". Der beklagte Vermieter hatte angegeben, vor seinem Haus seien Fahrräder gestohlen worden, und Unbekannte hätten den Eingang mit Farbe besprüht. Die Begründung reichte dem Richter nicht aus, weil die Delikte vor dem Haus begangen worden seien und bei geschlossener Tür von der Kamera nicht erfasst worden wären. (Az. 423 C 34037/08)
dpa
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