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Mittwoch, 08. Juli 2009

Zu hohe Flächenangabe: Mieterhöhung trotzdem rechtens

Bis zu 10 Prozent Abweichung von der Realität sind zulässig.

Bis zu 10 Prozent Abweichung von der Realität sind zulässig.

Vermieter dürfen Mieterhöhungen auf der Grundlage einer leicht überhöhten Quadratmeterzahl im Mietvertrag berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach dem Urteil dürfen sich Vermieter auf eine zu hohe Flächenangabe im Vertrag berufen, wenn sie nicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Größe der Wohnung abweicht.

Damit wies der BGH die Klage einer Mieterin aus Hamburg gegen die Anhebung ihrer Miete von 360 auf 432 Euro ab. Im Vertrag war die Fläche mit 55,75 Quadratmeter angegeben, tatsächlich betrug sie exakt 51,03 Quadratmeter. Dies sei der Mieterin zumutbar, so der BGH.

dpa

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