Montag, 08. Februar 2010
Urteil in Liechtenstein: Millionen für einen Steuersünder
Weil sich der Kunde nicht rechtzeitig aus der Falle befreien konnte, muss die Bank jetzt zahlen.
(Foto: Mensi, pixelio.de)
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder einem Pressebericht zufolge 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" das fürstliche Landgericht in der Hauptstadt Vaduz. Es befand bereits im Januar, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informiert habe, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren.
Der Dieb war ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Daten für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Dadurch flog vor zwei Jahren unter anderen Post-Chef Klaus Zumwinkel als Steuersünder auf. In der Steueraffäre Liechtenstein muss die Staatsanwaltschaft nach offiziellen Angaben noch die Hälfte der ehemals 845 Fälle abarbeiten.
Das Liechtensteiner Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder ist im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Datenklau informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist. Das fürstliche Landgericht in Vaduz bewertete dies ähnlich und gab damit dem Kläger, einem Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, recht. Das Urteil aus Vaduz ist noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat Berufung angekündigt.
dpa
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