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Klage erfolgreich: P-Konto darf nicht mehr kosten

Nach der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank kein höheres Kontoführungsentgelt verlangen. Das stellt der Bundesgerichtshof klar. Banken drohen nun, die Kosten auf alle Kunden umzulegen.

Das P-Konto schützt den unpfändbaren Teil der Einkünfte vor dem Zugriff der Gläubiger.
Das P-Konto schützt den unpfändbaren Teil der Einkünfte vor dem Zugriff der Gläubiger.(Foto: picture alliance / dpa)

Banken und Sparkassen dürfenkünftig keine übertrieben hohen Gebühren für sogenannte Pfändungsschutzkonten ("P-Konten")erheben. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in zwei Verfahren entschieden. Danachdürfen Bankkunden mit laufender Pfändung nicht mit zusätzlichen Kontoführungsgebührenbelastet werden.

Die Kreditwirtschaft sagtezu, die BGH-Urteile umzusetzen und bei der Gestaltung ihrer Entgeltmodelle zu beachten.Allerdings verwiesen Banken und Sparkassen darauf, dass eine verursachungsgerechteVerteilung der Kosten von "P-Konten" nicht mehr möglich sei. Die Instituteseien daher gezwungen, den Mehraufwand auf alle Kunden umzulegen.

Im Sommer 2010 wurde derPfändungsschutz für Girokonten verbessert. Ein zum "P-Konto" umgewandeltesGirokonto wird für Kunden eingerichtet, die Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten.Sie sollen trotz Pfändung Zahlungen über das Konto abwickeln und Bargeld abhebenkönnen. Nach Angaben der Kreditwirtschaft wurden Gerichte so erheblich entlastet,diese Aufgabe sei aber auf Banken und Sparkassen "abgewälzt" worden. DiePrüfungen seien sehr aufwändig.

Für Umwandlung und Führungeines "P-Kontos" wurden Zusatzgebühren fällig. Vereinzelt haben Institutenach Angaben aus der Branche mehr als 25 Euro im Monat zusätzlich berechnet. DerBGH kippte nun die umstrittenen Entgeltklauseln, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverbands geklagt hatte. "Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten“, sagt vzbv-Chef Gerd Billen.Wegen Regelungen zum Nachteil von Verbrauchern hatte der vzbv seit Einführung des P-Kontos 2010 über 70 Kreditinstitute abgemahnt.

Quelle: n-tv.de