Dienstag, 16. März 2010
Krankenkassen-Beiträge: Preisunterschiede bis zu 500 Euro
Seit die ersten gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben oder Prämien an ihre Mitglieder ausschütten, macht der Preisunterschied im Extremfall 500 Euro im Jahr aus. Das hat die Stiftung Warentest ermittelt.
Die DAK ist die erste große Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Bisher sind nach Angaben der Stiftung Warentest rund 8,7 Millionen von rund 51 Millionen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen von einem Zusatzbeitrag von zumeist acht Euro im Monat betroffen. Versicherte können den Mehrkosten durch einen Wechsel entgehen. Mehr als 50 Krankenkassen haben bislang zugesichert, in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge zu erheben.
Derzeit verlangen sieben von zehn Kassen, die die Beiträge bereits erhöht haben, einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Zwei Kassen, die BKK Heilberufe und die GBK, fordern hingegen ein Prozent des Einkommens bis zur Grenze von 3750 Euro. Das kann eine zusätzliche Belastung bis zu 450 Euro im Jahr ausmachen. Auch die BKK Westfalen-Lippe erhebt den Zusatzbeitrag abhängig vom Einkommen, deckelt ihn aber bei zwölf Euro im Monat. Den Zusatzbeitrag können die Kassen erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.
Prämien an Versicherte
Nur drei Kassen zahlen bisher an ihre Versicherten Prämien. Andere Kassen locken mit Rabatten, wenn die Versicherten eine Einzugsermächtigung für den Zusatzbeitrag erteilen oder den Extrabeitrag für zwölf Monate im Voraus bezahlen.
Verlangt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, habe Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Beitrag erstmals fällig wird. Ausgenommen sind Versicherte, die sich mit einem Wahltarif drei Jahre an ihre Kasse gebunden haben. Laut Stiftung Warentest sollte ein Kassenwechsel dennoch gut überlegt sein. Wenn Versicherte ein besonderes Angebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen in Anspruch nehmen wollen, könne es sich lohnen, trotz Zusatzbeitrag bei der bisherigen Kasse zu bleiben.
AFP
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