Selbstloser VersicherungsvertreterProvision für Kunden rechtens
Versicherungsvertreter werden normalerweise über die ersten Prämien der Kunden bezahlt. Es spricht aber nichts dagegen, dass sie ihre Provisionen ganz oder teilweise an die Neukunden zurückzahlen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden.
Verbraucher könnten künftig selbst von den Vermittlungsgebühren für Versicherungen profitieren. Versicherungsvertreter dürfen die an sie gezahlten Provisionen an ihre Kunden weitergeben, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschloss. Ein seit 1934 geltendes grundsätzliches Verbot von "Sondervergütungen" an Versicherungskunden sei "zu unbestimmt", argumentierten die Richter. In dem Verfahren hatte ein Vertreter gegen die Finanzaufsicht BaFin geklagt. Er hofft auf neue Kunden, indem er einen Teil seiner Provision an diese weiterreicht, die BaFin hatte ihm dafür ein Bußgeld angedroht. (Az 9 K 105/11.F)
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßte das Urteil. Die Verbraucher könnten dadurch von mehr Wettbewerb profitieren, erklärte BdV-Chef Axel Kleinlein. Von Bedeutung sei dieses Urteil insbesondere für private Krankenversicherungen und Altersvorsorge-Verträge, wo die Provisionen besonders hoch seien. Der BdV warnte, Kunden sollten ihre Entscheidung für eine Versicherung aber keinesfalls allein von der Höhe des Provisionsanteils abhängig machen. "Wichtiger ist, dass das Kleingedruckte und der Beitrag stimmen", erklärte Kleinlein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und die Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht zu.