Freitag, 06. November 2009
Trotz Radweg: Radfahrer darf Straße benutzen
Selbst wenn der Radweg mit Schild gekennzeichnet ist, muss er nicht benutzt werden, wenn er nicht befahrbar ist.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Radfahrer sind nur dann verpflichtet auf Radwegen zu fahren, wenn diese mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet sind. Fehlt das Schild, dürfen sie zwischen Radweg und der Straße wählen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Für Radfahrer ist es oft sogar sicherer, auf der Straße zu fahren - denn Autofahrer haben sie dort insbesondere beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen besser im Blick.
Seit Oktober 1998 dürfen Radwege nur noch dann mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 1,50 Meter breit sind und sich in einem guten baulichen Zustand befinden. Doch selbst gekennzeichnete Radwege müssen nicht immer benutzt werden: Sind sie durch parkende Autos blockiert, von Glasscherben bedeckt oder bei Schnee und Eis nicht geräumt, sollten Radfahrer auf die Straße ausweichen, rät der ADFC.
dpa
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