Suche
hier klicken, um den Ort für die Startseite festzulegen
Berlin
17
MO 13° / 24°
DI 12° / 21°
Ratgeber

Freitag, 06. November 2009

Trotz Radweg: Radfahrer darf Straße benutzen

Selbst wenn der Radweg mit Schild gekennzeichnet ist, muss er nicht benutzt werden, wenn er nicht befahrbar ist.

Selbst wenn der Radweg mit Schild gekennzeichnet ist, muss er nicht benutzt werden, wenn er nicht befahrbar ist.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Radfahrer sind nur dann verpflichtet auf Radwegen zu fahren, wenn diese mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet sind. Fehlt das Schild, dürfen sie zwischen Radweg und der Straße wählen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC)  hin. Für Radfahrer ist es oft sogar sicherer, auf der Straße zu fahren - denn Autofahrer haben sie dort insbesondere beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen besser im Blick.

Seit Oktober 1998 dürfen Radwege nur noch dann mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 1,50 Meter breit sind und sich in einem guten baulichen Zustand befinden. Doch selbst gekennzeichnete Radwege müssen nicht immer benutzt werden: Sind sie durch parkende Autos blockiert, von Glasscherben bedeckt oder bei Schnee und Eis nicht geräumt, sollten Radfahrer auf die Straße ausweichen, rät der ADFC.

dpa

Artikel versenden

Trotz Radweg: Radfahrer darf Straße benutzen

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.