Freitag, 06. November 2009
Trotz Radweg: Radfahrer darf Straße benutzen
Selbst wenn der Radweg mit Schild gekennzeichnet ist, muss er nicht benutzt werden, wenn er nicht befahrbar ist.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Radfahrer sind nur dann verpflichtet auf Radwegen zu fahren, wenn diese mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet sind. Fehlt das Schild, dürfen sie zwischen Radweg und der Straße wählen. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Für Radfahrer ist es oft sogar sicherer, auf der Straße zu fahren - denn Autofahrer haben sie dort insbesondere beim Rechtsabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen besser im Blick.
Seit Oktober 1998 dürfen Radwege nur noch dann mit dem blauen Radwege-Schild gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 1,50 Meter breit sind und sich in einem guten baulichen Zustand befinden. Doch selbst gekennzeichnete Radwege müssen nicht immer benutzt werden: Sind sie durch parkende Autos blockiert, von Glasscherben bedeckt oder bei Schnee und Eis nicht geräumt, sollten Radfahrer auf die Straße ausweichen, rät der ADFC.
dpa
Ratgeber
-
Arbeiten, studieren, Steuern sparen
Studiengang mindert Steuerlast
-
Erdbeerkonfitüre im Test
Die Beste steht im Kühlregal
-
Sicherheit ist Trumpf
Giro- und Kreditkarte schützen
-
Haftpflicht- und Lebenspolicen
Welche Versicherer sind gut?
-
Trotz vieler Pleiten
Deutsche werden immer reicher
-
Energetische Sanierung
Viele Bauherren enttäuscht
-
Auch Samsonite-Modell bedenklich
Wenn Koffer krank machen
-
Darauf müssen Eltern achten
Teure Versager im Kindersitztest
-
Teurer Schutz mit Tücken
Welche Policen unnötig sind
-
Auch mTAN kann unsicher sein
Tatanga räumt Konten ab
-
Mietrechtsreform für Energiewende
Vermieter mit mehr Rechten
-
Pornos kaufen am Tag des Herrn
Sexshop darf sonntags öffnen