Mittwoch, 17. Februar 2010
Lufthansa-Streik: Rechte der Fluggäste
Vier Tage lang wollen die Piloten von Lufthansa und Germanwings ab Montag streiken. Verspätungen und Flugausfälle sind programmiert. Passagiere müssen deshalb aber nicht unbedingt stundenlang auf dem Flughafen herumsitzen.
Umbuchung: Wer einen Lufthansa-Flug vom 22. bis 25. Februar gebucht hat, seine Reisepläne nun aber ändern will, der kann jetzt schon kostenlos einen anderen Flug mit gleichem Start und Ziel wählen - das neue Reisedatum muss aber vor dem 31. März liegen.
Während des Streiks versucht die Lufthansa betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen. Bei Zielen in Deutschland ist auch der Umstieg auf die Bahn eine Alternative: Fluggäste können ihren Flugschein am Ticketschalter gegen einen Reisegutschein der Deutschen Bahn eintauschen oder sich das Bahn-Ticket später erstatten lassen. Dafür muss der Kunde einen Beleg über den Kauf des Flugtickets einreichen.
Stornierung: Wessen Flug wegen des Streiks gestrichen wird, kann ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt dann sein Geld zurück - entweder von der Lufthansa oder vom Reisebüro, das das Ticket verkauft hat. Die Lufthansa listet ausgefallene und verspätete Flüge im Internet unter lufthansa.com (Ankunft und Abflug) auf. Informationen erhalten Fluggäste auch unter der Nummer 0800-8506070.
Leistungen bei Verspätung: Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Entschädigung: Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.
AFP
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