Donnerstag, 20. März 2008
Weblogs und Internetportale: Rechtliche Fallen lauern
Im deutschen Internet herrscht Meinungsfreiheit. Blogs und Nachrichtenportale zum Mitmachen bieten Laien-Journalisten die Möglichkeit, sich der Welt mitzuteilen. Noch nie war es so einfach, selbst Teil des Internets zu werden. Doch Laien-Schreiber wissen kaum über die Online-Rechtslage Bescheid. Das könnte ihnen teure Rechtsstreite bescheren.
Die meisten News-Portale zum Mitmachen sind moderiert. Ein Redakteur liest die Nachrichten und löscht problematische Aussagen. Aber private Blogs, die auch in Deutschland immer beliebter sind, werden häufig nicht von professionellen Redakteuren betreut und kontrolliert.
Journalistisch-ethische Prinzipien
Umso wichtiger ist es, selbst grundlegende Regeln zu kennen und zu beachten. Hauptberufliche Journalisten befolgen den Pressekodex. Dieser Kodex enthält journalistisch-ethische Grundsätze, die auf freiwilliger Selbstverpflichtung beruhen. Die Wahrung der Menschenwürde ist hier als oberstes Gebot ausgeschrieben. Auf eine sorgfältige Recherche sollten auch Laien-Journalisten Wert legen. Veröffentlichungen, die sich im Nachhinein als falsch herausstellen, müssen berichtigt werden. Das gilt für Betreiber großer Internet-Portale ebenso wie für den privaten Blogger. Auch sollten die Persönlichkeitsrechte Dritter geschützt werden und von Vorverurteilungen ist ohnehin Abstand zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
Soweit zu den moralischen Grundsätzen, deren Verstößen zumindest keine rechtlichen Folgen haben. Teuer können hingegen Verstöße gegen geltendes Recht werden. Es fängt schon bei dem Domainnamen an. Grundsätzlich gilt hier: wer sich den Namen zuerst sichert, darf diesen auch nutzen. Vorsichtig muss man aber bei bewusst irreführenden Namen und Namen mit "weit überragender Bekanntheit" sein. Diese zu benutzen, ist nicht erlaubt. Mit ihnen kann es Schwierigkeiten geben.
Problematisch wird es auch, wenn man das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen verletzt. Dieses Recht dient dem Schutz der Persönlichkeit einer Person. Es umfasst das Selbstbestimmungsrecht, die Lebensweise, die innere Gedanken- und Gefühlswelt, sowie das Sexualleben. Verbreitet man also in seinem Internet-Tagebuch persönliche Daten eines anderen, kann das juristische Konsequenzen haben. Handelt es sich bei diesen Äußerungen auch noch um Gerüchte, droht eine Klage wegen übler Nachrede. Und wenn man wusste, dass es sich bei dem Gerücht nicht um die Wahrheit handelt, kann man sogar wegen Verleumdung belangt werden.
Freie Meinungsäußerung vs. Persönlichkeitsrecht
Es reicht also nicht, sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung zu berufen. Sie soll zwar Äußerungen und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild garantieren. Sie gerät bei falschen, persönlichkeitsverletzenden Äußerungen aber schnell an ihre Grenzen. Auch mit Bildveröffentlichungen kann man Persönlichkeitsrechte verletzen.
Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch kann grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden sollen.
Stolperfalle Urheberrecht
Generell sollte man mit dem Veröffentlichen von Fotos, Graphiken, aber auch Werken aus Wissenschaft und Kunst vorsichtig sein. Sie alle können unter das Urheberrecht fallen. Typische fallen für Laien-Schreiber sind die Verwendung von geschützten Fotos im privaten Blog oder die Einbindung eines Abschnittes aus einem Stadtplan oder einer Landkarte. Darum sollte man sich, wenn man im Internet schreibend aktiv werden will, im Vorfeld über die Rechtslage gut informieren. Um teuren Ärger zu vermeiden, muss man die rechtlichen Bedingungen genau kennen und kann auf diese Weise juristischen Fallstricken aus dem Weg gehen.
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