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Freitag, 30. April 2010

Maultaschen sind gegessen: Rechtsstreit endgültig beigelegt

Vier Maultaschen waren der Frau zum Verhängnis geworden.

Vier Maultaschen waren der Frau zum Verhängnis geworden.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Rechtsstreit um den Diebstahl von sechs Maultaschen ist endgültig beigelegt. Eine Altenpflegerin war deshalb in Konstanz fristlos gefeuert worden. Sie und die stadteigene Spitalstiftung akzeptieren nun einen Vorschlag des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts für einen Vergleich. Demnach erhält die 58-jährige Seniorenbetreuerin eine Abfindung von insgesamt 42.500 Euro. Und aus dem fristlosen Rauswurf nach fast 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird eine ordentliche Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht in Freiburg hatte in der Berufungsverhandlung Ende März anders als die erste Instanz den fristlosen Rauswurf für rechtswidrig erklärt. Eine Abmahnung hätte demnach gereicht. Die Frau hatte übrig gebliebene Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro eingesteckt. Der Rechtsstreit darum dauerte nun bereits rund ein Jahr.

Der Fall hatte bundesweit hohe Wellen geschlagen. Er gehörte zu einer Reihe von Kündigungen wegen Bagatelldelikten, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.

dpa

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