Donnerstag, 04. Dezember 2008
Verfassungsgericht urteilt: Rentenkürzung ist legal
Die dauerhafte Kürzung der Rente beim vorzeitigen Ruhestand ist mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der Erste Senat des Gerichts billigte damit die 1992 erstmals eingeführten und seither mehrfach geänderten Kürzungen auf den Rentenbezug, wenn der Betroffene wegen Arbeitslosigkeit oder nach einer Altersteilzeit vorzeitig in den Ruhestand geht. Die Verschärfung der Bedingungen für den Vorruhestand, der vor 1992 ab dem 60. Lebensjahr ohne Abschläge möglich war, sei erforderlich gewesen, um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern, entschied das Karlsruher Gericht. (Az: 1 BvL 3/05 bis 7/05 - Beschluss vom 11. November 2008)
Bis zu 18 Prozent Kürzung
Die Entscheidung geht auf fünf Fälle zurück, die vom Bundessozialgericht vorgelegt worden waren. Die 1941 und 1942 geborenen Kläger wollten alle mit 60 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen und mussten dafür Abschläge zwischen 210 und 270 Euro pro Monat hinnehmen, was bis zu 18 Prozent ihrer Rente ausmachte.
Nach den Worten der Verfassungsrichter durfte der Gesetzgeber auf den - durch hohe Arbeitslosigkeit ausgelösten - rasanten Zuwachs an Frühverrentungen in den 90er Jahren mit Kürzungen reagieren, um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Die Reform sei erfolgreich gewesen: Das Durchschnittsalter des Renteneintritts sei vom niedrigsten Stand von 62,5 Jahren im Jahr 1998 bis 2005 um fast ein Jahr gestiegen. Die Kürzungen seien zudem angemessen, weil die Frührentner damit die Kosten des vorzeitigen Ruhestands selbst ausglichen.
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