Teure Münzen und Hartz IVSammler muss verkaufen
Wer Hartz IV beantragt, muss vorher sein verwertbares Vermögen zu Geld machen. Das gilt aber nicht ohne Ausnahme: Immobilien, die man nicht selbst nutzt, darf man behalten, wenn der Verkauf völlig unwirtschaftlich wäre. Bei teuren Liebhaber-Sammlungen spielt der Wertverlust aber keine Rolle.
Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen. Die Münzsammlung des klagenden Mannes sei ein verwertbarer Vermögensgegenstand, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Jobcenter Region Hannover hatte dem Bauingenieur 2005/2006 Arbeitslosengeld II für ein halbes Jahr nur als Darlehen gewährt und dies mit der Münzsammlung des Mannes im Wert von rund 21.000 Euro begründet. Der Bauingenieur aber verlangte die Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss und klagte. Er argumentierte, ein Verkauf der Sammlung sei unwirtschaftlich, da er rund 27.000 Euro bezahlt habe. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos gewesen.
Der Rechtsanwalt des Klägers führte an, eine Münzsammlung sei reine Liebhaberei und keine spekulative Anlageform wie etwa Aktien oder Fonds, die grundsätzlich aufs Vermögen angerechnet werden. In ihrer Art sei die Münzsammlung eher mit Immobilien vergleichbar. Ein selbstbewohnte Eigenheim dürfen Hartz-IV-Empfänger in der Regel ohnehin behalten. Aber auch andere Immobilien müssen sie nur dann verkaufen, wenn dies ohne erheblichem Wertverlust möglich ist.
Der Senat folgte dieser Argumentation aber nicht. Bei frei handelbaren Vermögensgegenständen könne keine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit gezogen werden, betonte der Vorsitzende Richter. Nach eigenen Angaben besaß der Mann rund 240 Münzen, darunter Taler aus dem 16. Jahrhundert. Etwa 50 Münzen habe er verkaufen müssen und dabei einen Verlust von rund 35 Prozent gemacht. Dabei wurden ihm Freibeträge von insgesamt 9750 Euro angerechnet.