Wem gehören die Füllungen?: Geschäft mit dem Zahngold
Die Angst vor der Euro-Krise treibt schon seltsame Blüten. Nicht nur dass der Gold-Preis steigt, mittlerweile gibt es sogar schon Gold-Automaten. Quasi "Gold To Go". Kein Wunder, bessern sich doch immer mehr Menschen ihren eigenen kleinen Gold Vorrat auf. Doch es kann hier auch Missverständnisse geben – vor allem wenn es um den Verbleib von Zahngold von Patienten geht.
Auf einem Zahnarztstuhlfühlen sich die meisten Menschen hilflos. Erst recht, wenn es sich nicht nur umeinen Kontrollbesuch handelt, sondern ein alter Goldzahn durch neuen Zahnersatz ausgetauscht werden muss.
Zahnärzte nutzen diese Situationaus, wird ihnen immer wieder vorgeworfen: Sie würden das alte Zahngold zu Geld machenund in die eigene Tasche stecken, obwohl das Gold rein rechtlich dem Patienten gehört.
Bei der Berliner Verbraucherzentralesind nur wenige Fälle bekannt, dass Ärzte Zahngold ihren Patienten nicht zurückgegeben haben. Doch:
Dörte Elß, VerbraucherzentraleBerlin: "In so einer Situation, dass der Zahnersatz ausgewechselt wird, kommendie Patienten nicht unbedingt selbst auf die Idee, dass sie gegenüber dem Zahnarztauch Ansprüche haben. Weil man in der Rolle des Patienten ist, nicht so sehr in der Rolle des Kunden. Und denkt, ich habe da auch noch etwas zu bekommen. Wenn alsoder Zahnarzt in so einer Situation nicht dran denken sollte, die wenigsten Patienten denken da von sich aus da dran."
Zahnarzt Peter Schwarz aus Berlin ist davon überzeugt, dass die meisten Patienten ihren Ärzten vertrauen können, wenn es ums alte Zahngold geht. Schwarze Schafe möchte er aber nicht ausschließen.
Peter Scharf, Zahnarzt aus Berlin: "Ich würde meinen Kollegen raten, dass wenn sie Gold aus dem Mund nehmen immer zu sagen, wo es verbleibt, dem Patienten geben. Und wenn zum Beispiel beimraus nehmen alles verschliffen wird, es dem Patienten auch sagen, dass leider nichtsübrig geblieben ist. Damit kein falscher Verdacht aufkommt."
Mit dem Verdacht, sich amGold der Patienten zu bereichern, kämpft auch die Branche der Zahntechniker.
Aus Goldplättchen entstehtin einem aufwendigen Gieß-Verfahren in einer feuerfesten Form ein Guss-Stück – zum Beispiel mit 3 Kronen. Bspw. rund 17 Gramm kosten mehr als 500 Euro – nur an Material.
Der Patient zahlt aber nurden Teil, der für seinen Mund gedacht ist – also die Gold-Masse der einzelnen Kronen- nicht die dicken Gusskanäle, die von den Kronen abgeschnitten werden. Für drei Zahn-Kronen wären dies knapp fünf Gramm Gold.
Rainer Struck, Landesinnungsmeisterder Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg: "Der Patient bezahlt, was nachdem Guss übrig geblieben ist. Sozusagen das abgetrennte. Natürlich entstehen hier Schleifverluste, das ist ganz klar. Aber das ist vergleichbar mit dem Fliesenleger, der mehr einkauft und Verschnitt hat."
Denn damit die Krone später auch perfekt auf den Zahn passt, muss sie noch einmal bearbeitet werden. Dabei fälltso genannter Verschliff ab - also Goldstaub. Den zahlt der Patient mit. Knapp ein Fünftel Verschliff sind laut Gutachten in Ordnung.
Wenn es um Zahngold geht, hat Zahnarzt Peter Scharf die Erfahrung gemacht, dass viele Patienten ihr altes Zahngold gar nicht mit nach Hause nehmen möchten. Schließlich geht es hier nur umwenige Gramm.
Das Gold, dass Patienten eim Zahnarzt lassen, muss dieser in sein Betriebsvermögen überführen und daraufwerden Steuern fällig.
Peter Scharf sammelt dagegen das alte Zahngold seiner Patienten, die es nicht mehr haben wollen, und gibt es aneine Hilfsorganisation, die seit 25 Jahren Entwicklungshilfe leistet. Immerhin 10.000 Euro kommen hier jedes Jahr zusammen.
Ein Großteil seiner Kollegenspendet ebenfalls das alte Zahngold – und zwar an die Stiftung Deutscher Zahnärzte,heißt es dazu von der Bundeszahnärztekammer.
Peter Engel, Präsident Bundeszahnärztekammer:"Die Bundeszahnärztekammer ist der Schirmherr dieser Stiftung. Sie finanziertsich hauptsächlich durch Goldspenden. Durch Altgoldspenden. So hat sie in den letzten 25 Jahren 30 Millionen Euro aufgewendet, um in Krisensituationen hier vor der Haustür oder weltweit Gutes zu tun."
Es gibt aber auch Situationen, da hat der Zahnarzt das Recht, das bereits eingesetzte Zahngold vom Patienten zurückzuverlangen.
Dörte Elß, Verbraucherzentrale Berlin: "Wenn es sich um eine Reklamation handelt, da sind die Zahnärzte beigesetzlich Versicherten verpflichtet ,innerhalb von zwei Jahren Zahnersatz kostenlos neu anzufertigen oder nachzubessern. Wenn in diesem Rahmen eine Neuanfertigung stattfindet, dann kann der Zahnarzt sagen, dann hätte ich den Zahnersatz wieder. "
Auch die Zahntechniker sindnicht dazu verpflichtet, den Verschliff, der bei der Bearbeitung einer Goldkroneabfällt, an die Kunden zu geben. Im Gegenteil. Das Ganze wird aufwendig über Absauganlagenmit Feinstofffilter gesammelt.
Rainer Struck, Landesinnungsmeisterder Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg: "Daraus erhalten wir eine Rückvergütung.Die bei uns unter 5.000 Euro im Jahr liegt. Abzüglich gehen dann noch mal 500 Euro Scheidekosten. Das Geld bleibt bei uns im Betrieb. Was sich im Prinzip wirtschaftlichgegenrechnet mit den Gussverlusten, die wir haben bei der Produktion der Gussstücke."
Guss-Verluste und Verschliffbei der Produktion von Gold-Kronen werden in Zukunft aber eine immer kleinere Rollespielen. Denn neuer Zahnersatz besteht immer seltener aus Edelmetall, sondern häufig aus Kunststoff.
Und wer sein Gold im Munddurch diesen modernen Zahn-Ersatz austauscht, darf sein altes Zahn-Gold vom Zahnarzteinfordern.
Quelle: n-tv.de

