Dienstag, 02. März 2010
Falsche Angaben bei Einbürgerung: Staatsangehörigkeit entzogen
Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht, dem kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden - selbst wenn der Betreffende dann staatenlos ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-135/08). Nach Ansicht der Richter darf ein EU-Mitgliedsland Lügen und Täuschung bei der Einbürgerung ahnden und muss keine Rücksicht auf die daraus folgende Staatenlosigkeit des Bürgers nehmen. Allerdings müsse das Gericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und dürfe nur bei schweren Verstößen des Betreffenden so handeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen. Ein österreichischer Bürger hatte sich in Deutschland einbürgern lassen. Als der Freistaat Bayern später herausfand, dass gegen den Betreffenden in Österreich ein Ermittlungsverfahren lief, das der Österreicher verschwiegen hatte, nahm der Freistaat die Einbürgerung zurück. Daraufhin war der Mann staatenlos, weil er die österreichische Staatsbürgerschaft mit Einbürgerung in Deutschland bereits verloren hatte und auch nicht automatisch wieder erlangte.
Laut EuGH muss das nationale Gericht nun entscheiden, ob es dem Mann eine angemessene Frist einräumt, um sich wieder in Österreich einbürgern zu lassen, bevor man ihm den deutschen Pass abnimmt.
Nach einem weiteren Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann ein EU-Staat auch Flüchtlingen die Anerkennung ihres Status entziehen, wenn sich in ihrem Herkunftsland die Umstände verbessert haben. Vier Iraker hatten geklagt. Sie waren in den Jahren 2001 und 2002 in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden, weil ihnen im Irak politische Verfolung unter dem Regime von Saddam Hussein drohte. 2005 wiederrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Entscheidung, weil die Iraker mit dem Regimewechsel vor Verfolgung sicher seien und es keine anderen Gründe für eine Verfolgung gebe.
dpa
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