Mittwoch, 27. August 2008
Lange Wartezeiten: Studienplatzvergabe mit Tücken
Viele Universitäten verschicken wegen der hohen Bewerberzahl erst kurz vor Semesterstart die Studienplatz-Bescheide. Für nur noch vergleichsweise wenige Fächer ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund zuständig. "In den meisten Fächern passiert das uni-intern", sagte Achim Meyer. "Da sich viele sicherheitshalber an mehreren Unis bewerben, entsteht schnell der Eindruck, dass man keine Chance auf einen Platz hat", so der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.
Dass Studienbewerber lange auf die Nachricht von der Uni warten müssen, erschwert den Einstieg ins Studium. "Auch einen einheitlichen Termin für die Bekanntgabe gibt es nicht", kritisiert Meyer auf der Heyde. Zum Zeitpunkt der Studienplatzvergabe könne derzeit nicht kontrolliert werden, ob Bewerber schon an einer anderen Uni zugesagt haben. Unter Umständen sind an einer Hochschule, an der sich Tausende beworben haben, am Schluss viele der Plätze noch frei. Und die Nachrückverfahren seien oft sehr langwierig, die Entscheidung über die Platzvergabe falle dann aber kurzfristig, so der Experte.
Studienort frei wählbar
Das Recht, an der Wunsch-Uni zu studieren, hat prinzipiell zunächst jeder: "In Artikel zwölf des Grundgesetzes steht, dass jeder seinen Studienort frei wählen kann - sonst kann er sich einklagen", sagt Christian Birnbaum, Fachanwalt für Hochschulrecht in Köln. Einschränkungen müssten genau festgelegt werden: "Eine maximale Ausschöpfung der Ressourcen der Uni muss gewährleistet sein", sagt der Anwalt. Das heißt, die Hochschule darf Bewerber nicht ohne weiteres ablehnen, solange es noch freie Studienplätze gibt.
Und genau das werde bei einer Studienplatzklage überprüft. Da sich ein Prozess für die Uni oft nicht lohne, gebe es eine gute Chance für den Kläger. In der Regel sei es so, dass dieser dann die Klage zurückzieht, wenn ihm der Studienplatz zugesagt wird. Allerdings müsse er die Anwaltskosten tragen, die üblicherweise zwischen 1000 und 2000 Euro liegen.
In den "harten NC-Fächern" wie Human-, Zahn- oder Tiermedizin wird es schnell noch teurer: Je nach Anzahl der Unis, bei denen man sich einklagt, betragen die Kosten schnell mehr als 10.000 Euro. Bei diesen Fächern sei aufgrund der Beliebtheit und des niedrigen Numerus Clausus (NC) allerdings nur ein solcher "Rundumschlag" erfolgversprechend. Außerdem gebe es zahlreiche "tückischen Form- und Fristvorschriften". Hält der Studienbewerber diese nicht ein, kann es sein, dass ihm der Studienplatz erst für das nächste oder übernächste Semester zugesprochen wird.
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