Mittwoch, 14. Juli 2010
E-Mail-Exzesse am Arbeitsplatz: Surfend zur Kündigung
Eine Kündigung wegen Privatsurferns ist nicht ohne weiteres möglich. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Arbeitsleistung massiv leidet.
(Foto: dpa)
Ein übermäßig kommunikativer kommunaler Angestellter ist seinen Job los: 110 bis 173 private Mails empfing er an manchen Tagen während der Arbeitszeit. Der Gemeinde als Arbeitgeber wurde das zu viel. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sozialer Auslauffrist. Zurecht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen.
Mit der exzessiven privaten Nutzung der E-Mail-Funktion während der Arbeitszeit habe der Angestellte seine Arbeitspflicht verletzt, heißt es im Urteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf die private Nutzung des Internets oder des Dienst-PC die Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen. Genau das war aber der Fall: Die Richter am LAG errechneten, dass dem stellvertretenden Amtsleiter an einigen Tagen keine Zeit mehr für die Bearbeitung seiner Dienstaufgaben verblieben sein konnte.
Der Angestellte, der über 30 Jahre im Dienste der Gemeinde tätig war, argumentierte, der Arbeitgeber habe die private Nutzung des Dienst-PC nicht ausdrücklich untersagt, sondern geduldet. Dennoch durfte der Gekündigte nicht annehmen, dass es die Gemeinde toleriere, wenn er während des gesamten Arbeitstages das dienstliche E-Mail-System für private Kontakte nutze, befanden die Richter (LAG Niedersachsen, Az.: 12 SA 875/09).
ino
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