Montag, 14. Juni 2010
Beipackzettel für Finanzprodukte: Tranzparenz-Offensive gescheitert
Eigentlich wollen die Banken ihre Kunden über Finanzprodukte besser aufklären. Auf freiwilliger Basis geben die Banken Handzettel zu ihren Angeboten aus. Verbraucherschützer sind mit dem Ergebnis bislang überhaupt nicht zufrieden.
Die Beipackzettel der Banken klären nach Ansicht der Verbraucherschützer nochnicht gut auf.
Verbraucherschützer sehen bei den sogenannten Beipackzetteln für Finanzprodukte noch großen Nachholbedarf. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), für die zwölf Produktinformationsblätter von sieben Banken und Sparkassen untersucht wurden. Darin heißt es, dass die Beipackzettel, die seit einigen Monaten von verschiedenen Instituten für Anlageprodukte freiwillig ausgegeben werden, häufig unverständliche Angaben sowie verkaufsfördernde Informationen enthalten und zu unterschiedlich aufgebaut sind, um Produktvergleiche zu ermöglichen.
Die Informationsblätter sollen die Transparenz bei Anlageprodukten erhöhen und bessere Vergleichsmöglichkeiten für die Kunden schaffen. Die Idee war vom Bundesverbraucherschutzministerium entwickelt und von den Banken freiwillig aufgegriffen worden. Wie das seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene Kunden-Beratungsprotokoll soll der Beipackzettel nach den Erfahrungen der globalen Finanzkrise und der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers dafür sorgen, dass Privatanleger besser über Risiken von Anlagen aufgeklärt werden. Darin sollen die Funktionsweise von Produkten, Renditeerwartungen und Kosten verständlich dargestellt werden und vor allem die Gefahren klar benannt werden.
Nach Ansicht des vzbv setzen die für die Studie untersuchten Informationsblätter diese Zielsetzung allerdings nur zum Teil um. "Der Appell des Gesetzgebers an die Branche, freiwillig zu einer verbesserten Transparenz bei Finanzprodukten beizutragen, ist gescheitert", heißt es im Resümee der Analyse. Es sei daher nötig, gesetzlich verbindlich Standards für Beipackzettel durchzusetzen. Vorgeschrieben werden müssten unter anderem Regeln für einheitlichen Aufbau, einheitliche Begriffsverwendung und die Verpflichtung, alle wesentlichen Produkteigenschaften auch zu benennen.
AFP
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