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Invalide wegen Heldentat: Unfallversicherung muss zahlen

Weil er Gefahren von Anderen abwehren wollte, wurde er selbst zum Invaliden: Ein Mann, der beim Versuch, ein Stahlrohr von der Autobahn zu holen, überfahren wurde, bekommt nun eine Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Metallrohr lag neben der Überholspur.
Das Metallrohr lag neben der Überholspur.(Foto: picture alliance / dpa)

Wer bei sogenannter gemeinerGefahr Hilfe leistet und verletzt wird, ist laut Gesetz unfallversichert. Doch wasgilt als gemeine Gefahr? Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt einem Mann rechtgegeben, der ein an einer Autobahn-Überholspur liegendes Metallrohr bergen wollteund dabei von einem Auto überfahren wurde. Auch wenn das Rohr nicht auf, sondernam Rand der Fahrbahn lag, habe eine Gefahr bestanden, betonte der Vorsitzende Richter(AZ: B 2 U 7/11 R).

Der Mann, der durch denUnfall Invalide geworden war und nun berufsunfähig ist, hat Anspruch auf eineRente von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Wie hoch die ausfällt, istallerdings noch unklar. Das BSG bestätigte damit ein Urteil des LandessozialgerichtsRheinland-Pfalz.

Der selbstständige Gebäudereinigerhatte im Jahr 2006 auf der A6 zwischen Wattenheim und Mannheim angehalten, um einStützrad eines Lastwagens von der Fahrbahn zu holen und danach das Metallrohr. Beidem Unfall erlitt er unter anderem ein Schädelhirn-Trauma und Knochenbrüche. "Ichwollte Gefahr von anderen abwenden", sagte der 50-Jährige, der sich an denVorfall selbst nicht mehr erinnern kann.

Die Unfallkasse hatte argumentiert,das Metallrohr habe keine Gefahr dargestellt, weil es außerhalb des Fahrstreifensgelegen habe. Bereits in der Verhandlung hatte der 2. Senat darauf hingewiesen,dass es "allgemeine Lebenserfahrung" sei, dass Autofahrer oft über dieweiße Linie fahren, zum Beispiel, wenn sich Autos einfädeln. In dem Fall könne dasMetallrohr eine Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum für eine Vielzahl vonVerkehrsteilnehmern sein. Der Richter machte jedoch deutlich, dass es Grenzen gebe.Es sei klar, dass man nicht einfach so auf der Autobahn herumlaufen dürfe.

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Quelle: n-tv.de